Die ersten ambulanten Hospizdienste (AHD) sind in Deutschland Mitte der 80er Jahre entstanden. Derzeit gibt es rund 1.500 ambulante Hospizdienste einschließlich der ambulanten Hospizdienste für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Ambulante Hospizarbeit
Ein AHD ist die Weiterentwicklung einer Hospizinitiative und verfügt über qualifizierte Hospizhelfer*innen (mind. 15 geschulte Ehrenamtliche, mind. eine halbe Stelle für eine hauptamtliche, qualifizierte Koordinationskraft), die für Betroffene und Angehörige psychosoziale Unterstützung im Sterbe- und Trauerprozess anbieten. Die Hospizbegleiter*innen erhalten Begleitung (z. B. Supervision) und Fortbildungen. Der AHD ist zu festen Zeiten im Büro erreichbar.
Patient*innen mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung in der Palliativversorgung und ihren Angehörigen sollte Unterstützung durch ehrenamtliche Hospizhelfer unabhängig von Alter, Versorgungsort, Krankheitsphase oder der Art der Palliativversorgung angeboten werden.
Im Mittelpunkt der Hospizarbeit steht der schwerstkranke und sterbende Mensch mit seinen Wünschen und Bedürfnissen sowie seine Angehörigen und Nahestehenden. Zu den häufig geäußerten Wünschen gehört der Wunsch, bis zum Lebensende zuhause oder im vertrauten Umfeld bleiben zu können.
In der Begleitung der Betroffenen übernehmen die Ehrenamtlichen vielfältige Aufgaben. Essentiell festzuhalten ist, dass derartige ehrenamtliche Tätigkeiten keinen Ersatz für hauptamtliche Dienste darstellen, sondern diese sinnvoll ergänzen. Damit ein Leben bis zuletzt in der vertrauten Umgebung ermöglicht werden kann, ist ein Versorgungsnetzwerk erforderlich, in dem alle in der Hospiz- und Palliativversorgung relevanten ambulanten und stationären Angebote sowie die verschiedenen Berufsgruppen eng zusammenarbeiten.
Ambulante Hospizdienste erhalten für die hauptamtlichen Koordinierungskräfte sowie für Sachkosten eine Förderung durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nach § 39a Abs. 2 SGB V. Die dadurch nicht gedeckten Kosten erbringt der Träger durch Spenden. Für die Betroffenen sind die Leistungen der ambulanten Hospizdienste kostenfrei. Die entsprechende Rahmenvereinbarung enthält Regelungen zur Qualität der geförderten ambulanten Hospizdienste.
Bis heute wächst das ehrenamtliche hospizliche Engagement in Deutschland stetig. Aktuell engagieren sich ca. 120.000 Menschen bürgerschaftlich, ehrenamtlich oder hauptamtlich in der Hospiz- und Palliativarbeit unter dem Dach des DHPV.
Das Tätigkeitsfeld der ehrenamtlich Engagierten im Hospiz- und Palliativbereich ist vielfältig und facettenreich. Der Schwerpunkt der ehrenamtlichen Arbeit liegt in der psychosozialen und spirituellen Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen sowie ihrer Angehörigen. Darüber hinaus engagieren sich Ehrenamtliche in Vorständen von Vereinen, in der Öffentlichkeitsarbeit und der Verwaltung.
Die Ehrenamtlichen stellen, indem sie für die Patient*innen und die Angehörigen da sind, ihnen Zeit schenken und auf ihre Wünsche und Bedürfnisse eingehen, sicher, dass vor allem die psychosozialen Bedürfnisse schwerstkranker und sterbender Menschen Berücksichtigung finden.
Das Engagement ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen ist unerlässlich, um eine umfassende hospizliche und palliative Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen und ihrer Angehörigen sicherzustellen. Zum anderen tragen die ehrenamtlich engagierten Hospizbegleiter*innen dazu bei, die Hospizidee als ein Gesamtkonzept der Hospiz- und Palliativversorgung zu verbreiten und zu fördern sowie die Themen Sterben, Tod und Trauer ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken.
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Es lohnt sich, Hospizkultur und Palliativkompetenz zu stärken.