In Deutschland ist die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) ein im Jahr 2007 neu geschaffener Leistungsanspruch nach §§ 37b und 132d SGB V für alle gesetzlich Versicherten, wenn sie unter einer nicht heilbaren, fortgeschrittenen und fortschreitenden Erkrankung leiden, ihre Lebenszeit dadurch begrenzt wird und wenn komplexe Probleme vorliegen, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen.
SAPV-Teams in München
Die SAPV hat das Ziel, für Patienten mit einer nicht heilbaren Erkrankung bei zugleich hoher Komplexität ihrer Situation sowie einem hohen Versorgungsaufwand eine Versorgung in der gewohnten Umgebung des Patienten (zuhause, Pflegeheim, Hospiz) zur Verfügung zu stellen, so dass diese Patienten in ihrer gewohnten Umgebung leben und sterben können. Somit können selbst bei schwerstkranken Patientinnen und Patienten oft Krankenhauseinweisungen vermieden werden.
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung ist beratend, koordinierend und/oder behandelnd tätig. Der Versorgungsanspruch besteht für Patient*innen, die in ihrer häuslichen bzw. familiären Umgebung (inklusive Pflegeheim) versorgt werden. Dazu gehören auch stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und stationäre Hospize.
Sichergestellt wird die Versorgung in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung durch ein multiprofessionelles Team aus qualifizierten Ärzt*innen, Pflegenden und weiteren Koordinationskräften.
SAPV muss ärztlich verordnet und genehmigt werden. Die Verordnung richtet sich nach dem aktuellen Bedarf des Patienten bzw. der Patientin und setzt sein/ihr Einverständnis voraus.
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