In Deutschland ist ein stationäres Hospiz eine vom Krankenhaus oder Seniorenheim unabhängige Pflegeeinrichtung, in der Schwerstkranke mit absehbarem Lebensende betreut werden. Wenn ein Sterbender nicht zuhause gepflegt werden kann und keine Behandlung im Krankenhaus (besser: auf einer Palliativstation) benötigt, bietet das stationäre Hospiz Geborgenheit und kompetente Betreuung (vgl. auch die Rahmenvereinbarung (Download PDF) nach § 39a Satz 4 SGB V über Art und Umfang sowie zur Sicherung der Qualität der stationären Hospizversorgung vom 13.3.1998).
Stationäre Hospize
Ziel der Hospizarbeit ist es, ein Sterben zuhause, in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen. Sofern dies nicht möglich ist und eine Krankenhausbehandlung nicht notwendig oder gewünscht ist, kann die Aufnahme in einem stationären Hospiz erfolgen.
Stationäre Hospize sind baulich, organisatorisch und wirtschaftlich eigenständige Einrichtungen mit separatem Personal und Konzept. Sie verfügen mindestens über acht und in der Regel höchstens über 16 Betten. Stationäre Kinderhospize sind speziell auf die Bedürfnisse lebensverkürzend erkrankter Kinder ausgerichtet.
Im Mittelpunkt der stationären Hospizversorgung stehen die schwerstkranken Patient*innen mit ihren Wünschen und Bedürfnissen. Eine ganzheitliche Pflege und Versorgung wird durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen des Hospizes in Zusammenarbeit mit palliativmedizinisch erfahrenen (Haus-)Ärzti*nnen gewährleistet.
Voraussetzung für die Aufnahme in ein stationäres Hospiz ist, dass die Patient*innen an einer Erkrankung leiden, die progredient verläuft und eine Heilung ausgeschlossen ist. Zu den weiteren Voraussetzungen zählen u. a., dass eine palliativ-medizinische und palliativ-pflegerische Versorgung im stationären Hospiz notwendig ist und eine Aufnahme von der oder dem Patient*in gewünscht wird.
Regelungen zur Qualität der stationären Hospizversorgung enthält die entsprechende Rahmenvereinbarung. Darüber hinaus hat sich ein Arbeitskreis von Vertreter*innen von über 40 stationären Hospizen in Deutschland auf Qualitätskriterien verständigt, die im Qualitätshandbuch SORGSAM veröffentlicht sind.
Eine Regelung zur Finanzierung stationärer Hospize wurde im Jahr 1997 in das SGB V aufgenommen und zuletzt durch das Hospiz- und Palliativgesetz im Jahr 2015 überarbeitet. Danach werden die Kosten der stationären Hospizversorgung zu 95% von der jeweiligen Kranken- und Pflegekasse übernommen. 5% der Kosten werden durch das stationäre Hospiz bzw. den Träger durch Spenden erbracht. Patient*innen sind seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2009 von einem Eigenanteil befreit (§39a Abs. 1 SGB V).
Ein stationäres Hospiz ist Teil der allgemeinen und spezialisierten Palliativversorgung mit dem Ziel der palliativmedizinischen Behandlung sowie einer hospizlichen Begleitung in der letzten Lebensphase bis zum Tod und wird als eigenständige Einrichtung auf der Basis der gesetzlichen Rahmenbedingungen nach § 39a, Abs. 1 SGB V und der dazugehörigen Rahmenvereinbarung betrachtet.
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