Wie kann mit Wünschen nach Suizidhilfe in der Praxis umgegangen werden?
Eine Veranstaltung an der Evangelischen Akademie in Tutzing in Kooperation mit der Diakonie Deutschland e.V.
Das Bundesverfassungsgericht hat vor bereits knapp zwei Jahren den § 217 Strafgesetzbuch außer Kraft gesetzt und damit das Verbot „der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ aufgehoben. In Kirche und Diakonie, punktuell in der Politik, wird seitdem debattiert, wie mit dem Urteil und der sich
abzeichnenden neuen Rechtslage umzugehen sei. Unklar ist, was die Debatte im Konkreten für die Praxis der kirchlichen Einrichtungen im Umgang mit Wünschen nach Suizidassistenz bedeutet.
Die Tagung in Tutzing möchte auf der bisherigen Debatte aufbauen und Fragen nach verantwortungsvollen Regelungen und konkreten Praktiken in den Einrichtungen nachgehen.
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