Umgang mit Sterbewünschen

Arbeitskreis Palliative Geriatrie: Informationen zum Umgang mit Sterbewünschen und zum assistierten Suizid

Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. 02. 2020 den § 217 Strafgesetzbuch außer Kraft gesetzt. Und damit das Verbot „der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ aufgehoben.

Aufgrund der veränderten rechtlichen Situation können Mitarbeitende der stationären Altenhilfe somit heute häufiger mit dem Wunsch nach einem assistierten Suizid konfrontiert sein.

Daher hat der AK Palliative Geriatrie Informationen und Anregungen zu folgenden Themen erstellt:

  • Sterbehilfe: Wichtige Begriffe zum Thema werden verständlich anhand von Beispielen erklärt.
  • Umgang mit Sterbewünschen: Überblick zu Formen, Ursachen und Funktionen von Sterbewünschen und Empfehlungen zum Umgang
  • Assistierter Suizid: eine Fragensammlung für Einrichtungen der stationären Altenhilfe, die sich mit dem Thema grundsätzlich oder vertieft auseinandersetzen wollen. Oder mit Wünschen nach einem assistierten Suizid konfrontiert sind.

Die Unterlagen können angefordert werden bei:

Kerstin Hummel

Fachstelle Palliativversorgung in der stationären Altenhilfe Stadt und Landkreis München

Tel.: 089 – 130 787 64

hummel@chv.org

https://www.chv.org/unsere-angebote-und-dienste/fachstelle-pflegeheime.html

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